30.08.2017
Ab Januar 2018 müssen alle Winterreifen das Alpinesymbol tragen, um auch als solche anerkannt zu sein. Diese Verordnung besagt, dass der Einsatz spezieller wintertauglicher Bereifung sowohl an PKW als auch Nutzfahrzeugen und Bussen nicht an eine spezielle Jahreszeit oder einen definierten Zeitraum gebunden ist, sondern an das Vorhandensein winterlicher Straßen-verhältnisse. Deshalb spricht der Gesetzgeber von „situativer“ Winterreifenpflicht.
Die winterlichen Straßenverhältnisse sind nach § 2 Abs. 3a der StVO seit 2010 als „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ definiert. Diese Regelungen haben auch künftig Bestand.Demnach gilt als Winterreifen ab dem Produktionsdatum 01. Januar 2018 (DOT 0118) nur noch solche Pkw-, Lkw- und Lkw-Neureifen, runderneuerte oder gebrauchte, für die eine entsprechende Typgenehmigung nach UN/ECE R-117 vorliegt. Zu erkennen sind diese Reifen an dem zusätzlichen Schneeflockensymbol (3PMFS/Alpine-Symbol/Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke. In der Praxis heißt das, dass die gesetzlich geregelte situative Winterreifenpflicht für alle gilt, einschließlich ausländischer Fahrzeuge, die deutsche Straßen nutzen.
Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und M1G -darunter fallen Pkws, SUVs, Vans, Gelände-fahrzeuge, Wohnmobile und Busse mit bis zu acht Sitzplätzen und der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung –Lkw –mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse)-sind jetzt ebenfalls auf allen Achspositionen mit Winterreifen zu bestücken.Es gibt allerdings auch noch eine Übergangsmaßnahme. Für bereits vorrätige, und noch bis
zum 31. Dezember 2017 produzierte Reifen (bis DOT 5217), die ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, wird eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 gewährt. Das heißt, ausschließlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen dürfen nur bis Ende 2017 produziert und dann nur bis 30.09.2024 verwendet werden.
Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 (Busse und LKW ab 5 t zulässiger Gesamtmasse) sind ab jetzt nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern spätestens ab 01. Juli 2020 auch auf den gelenkten Vorderachsen mit den neuen Winterreifen auszurüsten.
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